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RICHTLINIE FÜR BEGLEITER

Der Begleiter muss sich an die vom Krankenhaus aufgestellten Regeln halten. Er darf keinen Lärm und keine Umweltverschmutzung verursachen und darf die Patienten nicht stören.

 

Der Begleiter sollte sich eng um den Patienten kümmern und das diensthabende Personal dabei unterstützen.

 

Der Begleiter haben Anspruch auf Verpflegung.

 

Um die Gesundheit der Patienten während der Begleitung zu schützen, sollten keine Speisen und Getränke von außerhalb mitgebracht werden.  Der Begleiter sollte darauf achten, dass er sich während der Visiten und Reinigungszeiten nicht in den Zimmern aufhält und dem Krankenhauspersonal in dieser Hinsicht behilflich ist.

 

Der Begleiter darf nicht in die Ausstattung, Geräte und Materialien des Krankenhauses eingreifen.

 

Bei einem Wechsel des Begleiters muss er die zuständigen Dienststellen informieren.

 

Der Begleiter sind auf der Intensivstation unseres Krankenhauses nicht erlaubt.


In allen Zimmern kann nur ein Begleiter unsere Patienten begleiten.

 

Deshalb gibt es an jedem Bett einen positionierbaren Sitz, auf dem sich der Begleiter ausruhen kann.

 

Haustiere sind in unseren Krankenhäusern nicht zugelassen, bitte achten Sie darauf, sie nicht mitzubringen.

 

Das Rauchen ist in unseren Krankenhäusern strengstens verboten, außer in den dafür vorgesehenen Bereichen.