Online-Dienste

PATIENTENRECHTE

Allgemeine Inanspruchnahme von Dienstleistungen:  Die Patienten haben das Recht, Gesundheitsdienstleistungen entsprechend ihren Bedürfnissen im Rahmen der Grundsätze von Gerechtigkeit und Gleichheit in Anspruch zu nehmen

 

Unterrichtung und Anforderung von Informationen: Die Patienten können Informationen darüber anfordern, wie sie die Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen können.

 

Auswahl und Wechsel von Gesundheitseinrichtungen und Personal:  Die Patienten haben das Recht, die Gesundheitseinrichtung zu wählen und die in der Gesundheitseinrichtung ihrer Wahl angebotenen Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Patienten haben das Recht, das Personal, das die Gesundheitsdienstleistungen erbringt, frei zu wählen, den behandelnden Arzt zu wechseln und die Konsultation anderer Ärzte zu verlangen.

 

Schutz der Privatsphäre von Patienten:  Es ist wichtig, dass die Privatsphäre der Patienten respektiert wird. Die Patienten können auch ausdrücklich um den Schutz ihrer Privatsphäre bitten. Bei allen medizinischen Eingriffen ist die Privatsphäre des Patienten zu respektieren.

 

Einwilligung: Abgesehen von den gesetzlich festgelegten Ausnahmen darf niemand ohne seine Einwilligung und in einer Weise, die mit seiner Einwilligung unvereinbar ist, einem medizinischen Eingriff unterzogen werden.

 

Erhalt von Gesundheitsdienstleistungen in einer sicheren Umgebung: Alle Gesundheitseinrichtungen und -organisationen sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit von Leben und Eigentum der Patienten und ihrer Angehörigen wie Besucher und Begleiter zu schützen und zu gewährleisten.

 

Erfüllung der religiösen Pflichten: Es sind die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Patienten ihre religiösen Pflichten in den Räumlichkeiten der Gesundheitseinrichtungen und -organisationen frei erfüllen können.

 

Respekt und Komfort: Die Patienten haben das Recht, Gesundheitsdienstleistungen in einer Weise und in einem Umfeld in Anspruch zu nehmen, die ihren persönlichen Werten entsprechen.

 

Recht auf einen Besucher und einen Begleiter: Die Aufnahme von Patientenbesuchern erfolgt in einer Weise, die nicht zu Handlungen und Verhaltensweisen führt, die den Frieden und die Ruhe der Patienten stören, und es werden diesbezüglich die erforderlichen Maßnahmen getroffen. Je nach Zustimmung des behandelnden Arztes kann eine Begleitperson angefordert werden, die den Patienten während der Untersuchung und Behandlung unterstützt.

 

Recht auf Beschwerde und Klageerhebung: Die Patienten und ihre Angehörigen haben im Rahmen der Gesetzgebung alle Arten von Antrags-, Beschwerde- und Klagerechten im Falle einer Verletzung der Patientenrechte. Im Rahmen der von Ihnen in Anspruch genommenen Gesundheitsdienstleistungen können Sie Ihre Meinungen, Vorschläge, Danksagungen, Problemlösungen und Beschwerden in Bezug auf die Patientenrechte über die offizielle Webseite anatoliahospital.com des Privaten Anatolia-Hospitals Lara oder durch einen Antrag an die Abteilung für Patientenrechte und Kommunikation mitteilen.